ETS verpflichtet sich, Testteilnehmern mit Behinderungen oder gesundheitsbezogenen Bedürfnissen zu dienen, indem es Dienstleistungen und Anpassungen bereitstellt, die im Hinblick auf den Zweck des Tests angemessen und angemessen sind. Testanpassungen stehen Prüfungsteilnehmern zur Verfügung, die die ETS-Anforderungen erfüllen.
Die am häufigsten geforderte und genehmigte Anpassung bei Leistungsbewertungen sind verlängerte Fristen für die Einreichung von Aufgaben.